Steuerinfos für März 2024
Für den Monat März wurden wieder viele Steuerinfos zusammengestellt.
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Steuerinformationen für März 2024
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 03/2024:
Alle Steuerzahler
Private Veräußerungsgeschäfte im Zusammenhang mit Erbfällen und Selbstnutzung
Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen: 150 EUR bleiben weiter „steuerfrei“
Doppelte Haushaltsführung: Mietzahlungen für Zweitwohnung durch den anderen Ehegatten dennoch abzugsfähig
Kinderbetreuungskosten getrennter Eltern: Das Bundesverfassungsgericht ist gefragt
Vermieter
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten: Diese Spielregeln sind einzuhalten!
Kapitalanleger
Investmentfonds: Vorabpauschalen sind wieder relevant
Freiberufler und Gewerbetreibende
Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber: Meldefrist bis 31.3.2024 verlängert
Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften
Jahresabschluss: Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen
Arbeitgeber
Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein
Lohnsteuerabzugsverfahren: Vorsorgepauschale an Beitragssätze angepasst
Geringfügigkeits-Richtlinien wurden aktualisiert
Abschließende Hinweise
Verzugszinsen
Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 03/2024
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Hans-Jörg Handels, Michael Hinze, Torsten Schütz sowie Ihre Ansprechpartner unserer Kanzlei beraten Sie gerne.
Telefon: +49 241/ 47 57 87-0
info@hhs-ac.de <mailto:info@hhs-ac.de>
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Montag bis Donnerstag: 8:30 – 16:30
Freitags: 8:30 – 15:30
Handels Hinze Schütz Partnerschaft mbB Steuerberater.
Ihr Kompetenzcenter rund um Steuern, Existenzgründung, Unternehmensberatung, Unternehmensnachfolge und zertifizierte Testamentsvollstreckung in Aachen.
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Haftungsausschluss
Der Inhalt dieser News ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Diese News ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.