Mindestlohn steigt bis 2022 in vier Stufen

Der gesetzliche Mindestlohn (in 2020: 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) wird ab dem 1.1.2021 stufenweise erhöht. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus Juni 2020. |

Hintergrund: Nach § 11 des Mindestlohngesetzes kann die Bundesregierung die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung des Mindestlohns durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates verbindlich machen.

Der Mindestlohn steigt in vier Halbjahresschritten:

  • zum 1.1.2021:  9,50 EUR
  • zum 1.7.2021:  9,60 EUR
  • zum 1.1.2022:  9,82 EUR
  • zum 1.7.2022: 10,45 EUR

Quelle | BMAS, „Mindestlohn steigt“, Mitteilung vom 28.10.2020

………………………

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder wünschen einen persönlichen Termin?
Sprechen Sie uns an:
Hans-Jörg Handels, Michael Hinze, Torsten Schütz sowie Ihre Ansprechpartner unserer Kanzlei beraten Sie gerne.

Telefon: +49 241/ 475787-0
info@hhs-ac.de
<mailto:info@hhs-ac.de>

Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8:30 – 16:30
Freitags: 8:30 – 15:30

Handels Hinze Schütz Partnerschaft mbB Steuerberater.
Ihr Kompetenzcenter rund um Steuern, Existenzgründung, Unternehmensberatung, Unternehmensnachfolge und zertifizierte Testamentsvollstreckung in Aachen.

HHS – Beraten. Steuern. Begleiten.
………………………
Haftungsausschluss
Der Inhalt dieser News ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Diese News ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.