Steuerinfos für den Monat März

Wie üblich haben wir die Infos für den kommenden Monat März 2022 in unserem Downloadbereich unter dem “Service-Bereich” für Sie zusammengestellt.

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Hier ein Überblick der Inhalte der Steuerinformationen für März 2022:

Der von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch
(SGB) V gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Da die Abgrenzung oft schwierig ist, hat das Bundesfinanzministerium nun eine Vereinfachung geschaffen: Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar und mindern die Sonderausgaben nicht.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein Gebäude wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es Eltern einem volljährigen Kind unentgeltlich überlassen, für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ein privates Veräußerungsgeschäft vermeidet, nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen in diesen Fällen nicht.
  • Aufwendungen werden in (nicht sofort abzugsfähige) Herstellungskosten umqualifiziert, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Aufwendungen 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Nach einem wenig erfreulichen Urteil des Finanzgerichts Münster sind Mieterabfindungen bei Entmietung wegen Renovierungsarbeiten bei der Ermittlung der 15 %-Grenze einzubeziehen.
  • Die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken sind umsatzsteuerfrei. Doch die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht und der daran anknüpfende Vorsteuerabzug bieten Gestaltungsmöglichkeiten. Ändern sich die Verhältnisse und soll die beim Erwerb eines Grundstücks ausgeübte Option später widerrufen werden, war das bislang faktisch nicht möglich. Doch nun gibt es positive Nachrichten vom Bundesfinanzhof.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2022.

Viel Spaß beim Lesen!

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Haftungsausschluss
Der Inhalt dieser News ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Diese News ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.