aktuelle NEWS für Februar 2022

Wie üblich haben wir die Infos für den kommenden Monat Februar 2022 in unserem Downloadbereich unter dem “Service-Bereich” für Sie zusammengestellt.

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Hier ein Überblick der Inhalte der Steuerinformationen für Februar 2022:

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat in dieser Legislaturperiode Steuerentlastungen von über 30 Milliarden EUR in Aussicht gestellt. Mit etwaigen Gesetzesentwürfen ist in Kürze zu rechnen. Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten, widmen uns aber zunächst einmal den konkreteren Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Familienheime können vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Eine Voraussetzung ist, dass der Erwerber die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Mit diesem Kriterium hat sich der Bundesfinanzhof nun näher befasst.
  • Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken berechtigt zum vollen Abzug der Werbungskosten, wenn das Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat das bei einer Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes allerdings jüngst anders gesehen und eine Totalüberschussprognose gefordert.
  • Für die erfolgreiche Beanspruchung eines Investitionsabzugsbetrags muss das Wirtschaftsgut bestimmte Nutzungsvoraussetzungen erfüllen. In den Fällen einer Betriebsaufgabe gibt es nun eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs.
  • Alle Steuerzahler
    Steuerpläne der neuen Bundesregierung: Das steht im Koalitionsvertrag!
    Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheime: Verzögerter Einzug muss nicht schädlich sein
    Zensus 2022: Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
  • Vermieter
    Aufwendig gestaltete Wohngebäude: Verbilligte Vermietung an Angehörige besser vermeiden
  • Kapitalanleger
    Vereinnahmung einer Stillhalterprämie und Zahlung der Glattstellungsprämie
  • Freiberufler und Gewerbetreibende
    Steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung zum Investitionsabzugsbetrag bei Betriebsaufgabe
    Kein strukturelles Vollzugsdefizit bei bargeldintensiven Betrieben in 2015
  • Umsatzsteuerzahler
    Entscheidung zum Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Zuwendung
    Ab 2022 beträgt die pauschale Umsatzsteuer der Landwirte 9,5 %
  • Arbeitgeber
    Betriebliche Altersversorgung: Arbeitgeberzuschuss für Altverträge gilt ab 2022
    Corona-Zuschlag zur privaten Pflegeversicherung beachten
  • Abschließende Hinweise
    Neuerungen beim Statusfeststellungsverfahren ab 1.4.2022
    Offenlegung der Jahresabschlüsse: Keine Ordnungsgeldverfahren vor dem 7.3.2022
    Verzugszinsen
    Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 02/2022

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie im Rundschreiben für den Februar 2022.

Viel Spaß beim Lesen!

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Der Inhalt dieser News ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Diese News ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.