Sonderinformationen zum Jahresende – was ist in 2021 zu beachten …
In der Sonderausgabe 2 – November 2021 sind noch einmal wichtige Infos zusammengestellt die zu berücksichtigen sind.
Diese finden Sie wie gewohnt unter “SERVICE” im Bereich “Download”. Dort sind auch alle Montas-Informationen noch einmal zum Nachlesen zusammengestellt.
Oder Klicken Sie hier direkt zur Sonderausgabe
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Inhaltsverzeichnis der Sonderausgabe zum Jahresende 2021:
Für alle Steuerpflichtigen
Doppelte Behinderten-Pauschbeträge ab 2021
Steuerung von Ausgaben im privaten Bereich
Für Vermieter
Maßnahmen für Eigentümer von Mietimmobilien
Für Kapitalanleger
Verlustverrechnung: 15.12. als Stichtag für die Bankbescheinigung
Für Unternehmer
Auch im nächsten Jahr gilt: 7 % Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Für Investitionen in 2021 kann (noch) die degressive Abschreibung genutzt werden
Sofortabschreibung für in 2021 angeschaffte digitale Wirtschaftsgüter
Umsatzsteuer: Hinweise für Kleinunternehmer und Neugründer
Überbrückungshilfen bis Ende 2021 verlängert
Für GmbH-Gesellschafter
Änderungsbedarf bei Verträgen überprüfen
Für Personengesellschaften
Neues Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften
Für Arbeitgeber
Weihnachtsfeier und steuerfreie Corona-Prämie
Für Arbeitnehmer
Interessante Aspekte zum Jahreswechsel 2021/2022
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Hans-Jörg Handels, Michael Hinze, Torsten Schütz sowie Ihre Ansprechpartner unserer Kanzlei beraten Sie gerne.
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Montag bis Donnerstag: 8:30 – 16:30
Freitags: 8:30 – 15:30
Handels Hinze Schütz Partnerschaft mbB Steuerberater.
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Der Inhalt dieser News ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Diese News ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.