Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2021

Der Bundesrat hat der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 am 27.11.2020 zugestimmt. Die Verordnung aktualisiert Rechengrößen der Sozialversicherung, die ab dem 1.1.2021 im Versicherungsrecht und im Beitragsrecht der Krankenversicherung sowie in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. |

Einige Rechengrößen 2021 im Überblick:

  • Allgemeine Rentenversicherung: für die alten Bundesländer = 85.200 EUR (monatlich = 7.100 EUR); für die neuen Bundesländer = 80.400 EUR (monatlich = 6.700 EUR)
  • Knappschaftliche Rentenversicherung: für die alten Bundesländer = 104.400 EUR (monatlich = 8.700 EUR); für die neuen Bundesländer = 99.000 EUR (monatlich =
    8.250 EUR)
  • Kranken- und Pflegeversicherung (bundeseinheitlich) = 58.050 EUR (4.837,50 EUR monatlich)

Quelle | Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021, BR-Drs. (B) 621/20 vom 27.11.2020

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